Verkehrspsychologische Untersuchung Alkohol
Haben Sie Fragen zu unseren Serviceleistungen? Dann bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind gerne bereit alle Ihre Fragen zu beantworten. Auf folgender Seite finden sie klare und übersichtliche Information über unsere Angebote.
Des weiteren wird der Führerschein durch das Steuern bzw. der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille entzogen und ein Verkehrscoaching muss absolviert werden. Ab einem Alkoholgehalt von 1,2 Promille wird eine Nachschulung angeordnet. Ab 1,6 Promille müssen sie zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) erbringen.
Wenn Sie Fragen zu unseren psychologischen Leistungen rund um den Führerschein haben bitten wir Sie sich bei uns zu melden. Wir sind gerne bereit alle Ihre Fragen zu beantworten.
Wurde Ihnen aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung der Führerschein oder die Lenkerberechtigung entzogen (Führerscheinentzug)? Mit unseren Angeboten sind wir Ihnen gerne dabei behilflich wieder zu Ihrem Führerschein zu gelangen.
Unsere Angebote bei verkehrspsychologischen Untersuchungen (VPU) betreffen unter anderen folgende Sachverhalte: Kraftfahrer mit Alkohol-Delikt oder Drogen-Delikt, aggressive Verhaltensweisen, mehrmaliges Nichtbestehen der Führerscheinprüfung. Nach der Untersuchung wird von uns eine verkehrspsychologische Stellungnahme zur Behörde geschickt. Wenn Sie den Wunsch haben den Buslenkerausweis (Führerscheingruppe II, Klasse D) zu erlangen, sind wir Ihnen dabei selbstverständlich auch behilflich. In unserem psychologischen Institut können Sie die dazu notwendige verkehrspsychologische Kurzuntersuchung (Screening) durchführen.
Verkehrspsychologischen Untersuchungen
Nach einem Führerscheinentzug aufgrund von gewissen Delikten kann die Behörde (Amtsarzt/Amtsärztin) eine verkehrpsychologische Untersuchung anordnen. Unsere Angebote bei verkehrspsychologischen Untersuchungen (VPU) umfassen unter anderem folgende Zuweisungsgründe oder Anliegen:
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Alkohol (Führerscheinentzug wegen Alkohol, über 1,6 Promille)
- Verkehrspsychologische Untersuchung aufgrund der Verweigerung des Alkoholtests mit dem Alkomat
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogenmissbrauch
- Verkehrspsychologische Untersuchung bei mehrmaligem Nichtbestehen der Führerscheinprüfung
- Verkehrspsychologische Kurzuntersuchung/Screening für den Führerschein D, Schulbus
- Verkehrspsychologische Untersuchung aufgrund von Zweifel an der Verkehrszuverlässigkeit
- Wiederholung einer verkehrspsychologischen Untersuchung
- und viele andere Zuweisungsgründe oder Anliegen
Falls sie die Absicht haben den Buslenkerausweis (Führerscheingruppe II, Klasse D) zu machen, finden sie bei uns die richtige Unterstützung. Sie können gerne hier in unserem Institut die dafür notwendige verkehrspsychologische Kurzuntersuchung (Screening) durchführen.
Weitere Angebote in unserem Institut
Wir sind auch noch in vielen weiteren Bereichen aktiv, sehen Sie selbst, wie leicht Sie von unserer vielseitigen Palette an Angeboten das Beste für sich selbst finden können. Die Mehrphasenausbildung zählt zu einem dieser erweiterten Bereiche und eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung können sie bei uns auch durchführen. Ergänzend bieten wir zu eine ausreichenden Zahl an Themen aus dem verkehrspsychologischen Bereich professionelle Beratungen sowie Trainings an.
Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir helfen ihnen gerne weiter!
Besuchen Sie ebenfalls auch die INFAR-Steiermark Seite bzw. die Fuehrerschein Oesterreich Seite. Dort finden Sie weitere Auskünfte über Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchungen und unseren zusätzlichen Serviceleistungen.